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Für Zuweisende

Aufnahmeverfahren sind bei uns individuell, unkompliziert und schnell. Wir verfügen über eine Anerkennung der interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE), des Bundesamtes der Sozialversicherungen (BSV) und des Volkschulamtes des Kanton Zürich (VSA).

Aufnahmeprozess

Bitte machen Sie eine telefonische, unverbindliche Anfrage bei der Gesamtleitung (Telefon +41 44 956 57 57) oder per Mail an leitung@buechweid.ch. Gerne laden wir zu einem Erstgespräch ein, an dem Eltern, Kind und zuweisenden Stelle teilnehmen. Nach einem gegenseitigen Kennenlernen wird bei Bedarf ein Schnuppertermin festgelegt und durchgeführt. In einem anschliessenden Aufnahmegespräch geben wir Rückmeldungen vom Schnupperbesuch, erarbeiten mit Ihnen zusammen die Auftragsklärung und beraten beim Platzierungsentscheid. Darauf legen wir mit Ihnen ein Eintrittsdatum fest und klären die Rahmenbedingungen für eine gültige Kostengutsprache vor dem physischen Eintritt des Kindes oder Jugendlichen in die Stiftung Buechweid. Die Aufenthaltsvereinbarungen wird schriftlich festgehalten und geht an die Sorgeberechtigten und die zuweisenden Stellen.